Unsere Schwerpunkte
Unsere Kanzlei befasst sich mit einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten in den Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts. Durch besondere Spezialisierung hat sich die Kanzlei auf mehreren Gebieten einen ausgezeichneten Ruf erworben.
Mietrecht und Wohnungseigentum:
Dr. Joachim Tschütscher ist seit Jahrzehnten auf diese beiden Gebiete spezialisiert. Er hat mehrere Publikationen verfasst und ist gefragter Referent bei Tagungen und Seminaren. Er war viele Jahre Lehrbeauftragter für Miet- und Wohnrecht an der Universität Innsbruck und an der Fachhochschule Kufstein.
Mag. Mathias Kapferer ist ebenfalls laufend mit Wohnrechtsangelegenheiten befasst.
Strafrecht:
Mag. Mathias Kapferer hat sich durch seine Ausbildung bei und die weiterhin gepflegte Kooperation mit dem renommierten Strafverteidiger RA Dr. Albert Heiss sowie durch seinen engagierten Einsatz und seine Erfahrung zum Spezialisten auf dem Gebiet der Strafverteidigung entwickelt. Zahlreiche Erfolge in Schöffen- und Geschworenenprozessen belegen dies eindrücklich.
Als Mitglied der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen ist er zudem mit KollegInnen in ganz Österreich gut vernetzt.
Finanzstrafrecht:
Als Geprüfter Finanzstrafrechtsexperte ist Mag. Mathias Kapferer Fachmann für die Übernahme von Mandaten in Finanzstrafverfahren.
Vereinsrecht:
Asyl- und Flüchtlingsrecht:
MMag.a Marion Battisti begleitete und vertrat Menschen, die in Österreich um Schutz ansuchten, hier aufhältig sein und arbeiten wollten oder die österreichische Staatsbürgerschaft anstrebten. Sie hat sich in diesem Bereich aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Tätigkeit bei NGO's und der Kinder- und Jugendhilfe (Fachbereich umF) ein umfassendes Spezialwissen angeeignet.
Als Mitglied des Netzwerk Asylanwalt war sie mit Fachkolleg*innen in ganz Österreich in regelmäßigem Austausch.
Ehescheidungsrecht:
Kindschaftsrecht:
So konnte zum Beispiel in einem aufsehenerregenden Fall die Trennung eines vierjährigen Mädchens von seiner Mutter verhindert werden, obwohl eine rechtskräftige, auch durch den Obersten Gerichtshof bestätigte Verfügung vorlag, wonach die Mutter ihr Kind weggeben hätte müssen. Diese Verfügung konnte erfolgreich bekämpft werden, was letztlich ermöglichte, eine einvernehmliche, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erzielen.