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Zum richtigen Umgang mit der Polizei

Zeuge oder Beschuldigter? - Die wichtigsten Mindestrechte

 

Im Video wird, anhand eines auf üblichen Fällen beruhenden Sachverhalts, eine fiktive Beratungssituation mit Mag. Mathias Kapferer dargestellt.

Bei Ermittlungen im Zusammenhang mit gerichtlich strafbaren Handlungen ist es zur Vermeidung möglicher Nachteile zunächst von entscheidender Bedeutung, ob der/die Betroffene als Zeuge oder als Verdächtiger bzw. Beschuldigter mit der Polizei zu tun hat.
In beiden Fällen räumt der Gesetzgeber Mindestrechte ein, die jedem Staatsbürger geläufig sein sollten.

Zu diesen Mindestrechten gehören:

Als Zeuge:

 

Als Beschuldigter:

Informationsrecht über konkreten Verdacht und Aufklärung über wesentliche Rechte

 

Aussageverweigerungsrechte

Der Gesetzgeber räumt Beteiligten in Strafverfahren unterschiedliche Rechte ein, um allfällige Fragen nicht beantworten zu müssen.
Es gibt dabei Vernehmungsverbote für bestimmte Zeugen (Geistliche, Beamte, psychisch Kranke, geistig Behinderte) sowie Aussagebefreiungsrechte für Personen, die in einem bestimmten Naheverhältnis zum Verfahren oder zu Verfahrensbeteiligten stehen.

Derartige Aussageverweigerungsrechte kommen vor allem folgenden Personen zu:

Schlussendlich gibt es aber auch noch die Möglichkeit, dass zumindest einzelne Fragen nicht beantwortet werden müssen. Dies etwa dann, wenn man durch die Aussage sich selbst oder einen nahen Angehörigen Schande oder einem unmittelbaren und bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil aussetzen würde oder wenn man als Zeuge Angaben im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen machen müsste, deren Schilderung unzumutbar ist.

Hinweise:

Der Anwaltsnotruf 0800 376 386 steht in Österreich rund um die Uhr gratis vor allem für verhaftete Personen zur Verfügung.

Es sei an dieser Stelle auf die Broschüre "Strassenanwältin" hingewiesen - eine Zusammenfassung wesentlicher Rechte im Zusammenhang mit Strafverfahren/Polizei im Scheckkarten-Format (Leporello, 10-seitig).

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